
Belastbare Gutachten für Erbschaft, Scheidung und Steuerfragen.
Ein Gutachten wird dann gebraucht, wenn der Wert nicht nur genannt, sondern begründet und dokumentiert werden muss.

Eine Wertgrundlage, die alle Erben nachvollziehen können und die vor dem Finanzamt Bestand hat.
Eine sachliche Zahl als gemeinsame Basis, wenn ein Ausgleich oder eine Aufteilung ansteht.
Ein begründeter Wert kann einen zu hoch angesetzten Steuerbetrag korrigieren, etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Eine unabhängige Einordnung von Zustand, Wert und Risiken, bevor Sie sich festlegen.
Für Verkauf und Preisfindung reicht meist eine professionelle Wertermittlung. Ein Gutachten brauchen Sie dort, wo der Wert gegenüber Dritten nachgewiesen werden muss. Welche Form für Sie die richtige ist, sagen wir Ihnen vorab, offen und ohne Kosten.
Sechs Bereiche, die wir für jede Immobilie einzeln erfassen und im Ergebnis nachvollziehbar begründen.
Das Finanzamt unterstellt bei vermieteten Gebäuden pauschal eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, dürfen Sie schneller abschreiben. Das senkt Ihre jährliche Steuerlast, oft deutlich.
Nachweisen lässt sich das mit einem Gutachten zur Restnutzungsdauer. Wir erstellen es gemeinsam mit nutzungsdauer.com nach den anerkannten Vorgaben und begleiten Sie bei der Einreichung.
Mehr zu nutzungsdauer.comFünf Schritte, die aufeinander aufbauen. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.
Wofür brauchen Sie das Gutachten und welche Anforderungen stellt der Empfänger?
Wir prüfen, was vorliegt und was für die Bewertung noch fehlt.
Zustand, Ausstattung, Lage, Nutzungsmöglichkeiten und Besonderheiten vor Ort.
Objekt- und Marktdaten werden ausgewertet und die Herleitung dokumentiert.
Sie erhalten das Gutachten und wir erklären Ihnen, wie der Wert zustande kommt.
Sie müssen nicht alles beisammen haben. Was in Ihrem Fall wirklich nötig ist, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.

Sagen Sie uns, worum es geht. Wir klären mit Ihnen, welche Form der Bewertung Ihr Anlass verlangt und was sie kostet.